Wie Sie sicher aus den Medien entnommen haben wurde der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) in wesentlichen Punkten überarbeitet.

Damit kommt es zu keinem „Ölheizungsverbot“ in bestehenden Gebäuden!

DIE AKTUELLE RECHTSLAGE BEIM HEIZEN MIT ÖL, SIEHT WIE FOLGT AUS:

Fakt ist: Nur im NEUBAU ist das Errichten und Betreiben einer Ölheizung verboten.

Fakt ist: Der einfache Kesseltausch, das heißt der Umstieg von einer bestehenden Ölheizung auf moderne Öl-Brennwerttechnik ist erlaubt. In Salzburg gilt eine Bewilligungspflicht zum Ölkesseltausch mit gesetzlich vorgeschriebener Alternativenprüfung.

Fakt ist auch: Es gibt einen sozial verträglicheren und wesentlich kostengünstigeren Weg zur Dekarbonisierung der Ölheizung: Flüssige Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen können in bestehenden Ölkesseln eingesetzt werden, ohne dass eine Umstellung der Anlage notwendig ist.

Laufende Änderungen unter https://www.ewo-austria.at/blogs/heizen-mit-oel-ein-faktencheck.

Informationsblatt für Heizölbesitzer: Jetzt lesen

Ölkesseltausch in Salzburg: Das müssen Sie dazu wissen