Anleitung für Ölkesseltausch
für Salzburger Alternativenprüfung
Wie Sie sicher aus den Medien entnommen haben wurde der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWG) in wesentlichen Punkten überarbeitet.
Damit kommt es zu keinem „Ölheizungsverbot“ in bestehenden Gebäuden!
In den Bundesländern können jedoch weiterhin eigene Landesgesetze erlassen werden, so wie dies bereits in Salzburg erfolgt ist.
Hier gilt seit August 2021 für einen Ölkesseltausch eine Bewilligungspflicht mit Alternativenprüfung.
Die gute Nachricht – auch mit diesem Landesgesetz ist es dennoch möglich den Ölkessel zu tauschen!
Weitere Informationen zum Tausch und der Alternativprüfung entnehmen Sie bitte hier aus den aufgelisteten Formularen:
Informationen zum Ölkesseltausch in allen anderen Bundesländern finden Sie hier.