Zur einwandfreien Nutzung von Heizungsanlagen gehört die fachgerechte Lagerung des Brennstoffes. Heizöl kann entweder oberirdisch oder unterirdisch gelagert werden, was sich auch auf die geltenden Vorschriften auswirkt.

Oberirdische Lagerung

  • Der Lagerbehälter darf keinen übermäßigen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Direkter Lichteinfall sollte vermieden werden (zB. durch einen Stahlblechmantel bei Kunststofftanks).
  • Abhängig vom Fassungsvermögen kann ein oberirdischer Öltank der wiederkehrenden Prüfungspflicht unterliegen. Leitungen sowie Zu- und Abluftöffnungen müssen den gesetzlichen Normen entsprechen.
  • Der Heizraum muss durch eine absperrbare und selbstschließende Brandschutztüre verschlossen sein. Brennbare Stoffe an Wänden und Decken dürfen nicht angebracht werden.

Unterirdische Lagerung

  • Ein Erdtank muss doppelwandig sein, um optimal vor Korrosion geschützt zu sein.
  • Alle unterirdischen Tanks unterliegen einer wiederkehrenden Prüfpflicht, durchgeführt durch einen Experten. Das Intervall beträgt hierbei in der Regel 5 Jahre.
  • Leckgefahr: Moderne Erdtanks sind mit einem Sicherheitssystem ausgestattet, welches mithilfe eines Leckanzeigegeräts die Dichtheit des Tanks stetig überwacht. Diese Anzeige sollte regelmäßig überprüft werden.