Was gilt im Neubau? 
Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln in neu errichteten Gebäuden ist nur für Heizkessel für klimafreundliche, nicht-fossile Flüssig-Brennstoffe erlaubt.

Was gilt bei Bestand?
Der einfache Kesseltausch, d.h. die Modernisierung auf effiziente Öl-Brennwerttechnik ist gestattet.  Sonderregelung im Salzburg: Bewilligungspflicht beim Heizkesseltausch (Alternativüberprüfung).

Gibt es spezielle Kessel für den Einsatz von XtL?
Grundsätzlich können synthetische Flüssig-Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen (XtL) ohne größere Aufwände in jeden bestehenden Ölkessel eingefüllt werden. Dies wurde auch im Rahmen eines IWO Pilotprojektes bestätigt. Außerdem gibt es bereits Ölkessel am Markt, bei denen die Verwendung von XtL explizit ausgelobt wird.

Was ist der Fahrplan der Mineralölwirtschaft?
Die Mineralölwirtschaft bekennt sich seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Von 2009-2019 wurde der Austausch von alten Ölkesseln auf Öl-Brennwertgeräte gefördert. Durch die Effizienzsteigerung konnte so eine beachtliche CO2-Emissions-Reduktion erreicht werden. Um die Versorgungssicherheit in Zukunft zu garantieren, widmet sich die Mineralölwirtschaft der Entwicklung von synthetischen Brennstoffen aus erneuerbaren Quellen. Weitere Informationen unter: Energie Wärme Österreich (ewo-austria.at)